Informationen zum Wegfall der EEG Umlage ab dem 01.07.2022

Was ist die EEG-Umlage?
Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurde im Jahr 2000 beschlossen, um den Ausbau von Anlagen voranzutreiben, die Strom aus erneuerbaren Energien (Wind,- Solar,- Biomasse und Wasserkraftwerken) erzeugen und diese in das öffentliche Stromversorgungsnetz einspeisen.

Um den Ausbau und die Einspeisung für die Erzeuger attraktiver zu gestalten, wurde ihnen eine Abnahme ihres erzeugten Stroms und eine feste Vergütung je eingespeister Kilowattstunde (kWh) garantiert, die sogenannte Einspeisevergütung.

Die in das Versorgungsnetz eingespeiste Energie wird von den großen Übertragungsnetzbetreibern, welche auch für die Auszahlung der Einspeisevergütung zuständig sind, am Strommarkt verkauft.
Um die Differenz, die zwischen dem erzielten Verkaufspreis an der Strombörse und der garantierten Einspeisevergütung zum Teil ausgleichen zu können, wurde die EEG-Umlage eingeführt.

Die EEG-Umlage ist vom Verbraucher zu zahlen und wird anhand der tatsächlich verbrauchten Kilowattstunden auf diese umgelegt.  Ersichtlich wird diese Abgabe auf der Stromrechnung ihres Energieversorgers, der diese unter den gesetzlich festgelegten Preisbestandteilen aufführt und diesen Betrag an den Netzbetreiber weiterleitet.

Wegfall der EEG-Umlage
Zur finanziellen Entlastung der Verbraucher, in Zeiten von sehr stark gestiegenen Energiekosten, hat die Bundesregierung beschlossen, dass die EEG-Umlage (Ökostrom-Umlage) ab dem 01.07.2022 von derzeit 3,723 ct/kWh auf 0,000 ct/kWh gesenkt wird und folglich zukünftig nicht mehr vom Endverbraucher über die Stromrechnung zu bezahlen ist.

Was bedeutet das für Sie als Endverbraucher?

Für Sie als Endverbraucher/Bestandskunde bedeutet das ab dem 01.07.2022 eine finanzielle Entlastung bei den Stromkosten. Durch die Senkung der EEG-Umlage verringert sich Ihr Strom-Arbeitspreis um 3,723 Cent netto je verbrauchter Kilowattstunde.

Müssen Sie als Endverbraucher handeln?
Nein, Sie müssen nicht aktiv werden. Jeder Energieversorger ist verpflichtet, diese Senkung ab dem 01.07.2022 automatisch und in vollem Umfang an seine Kunden weiterzugeben. Auch ohne diese gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe an den Endkunden, wären die friesenenergie Kunden in diesen Genuss gekommen. Denn die fairen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sehen ohnehin eine verpflichtende Weitergabe gesunkener gesetzlicher Abgaben und Umlagen vor. Eine Aufstellung der unbeeinflussbaren Einzelpreisbestandteile finden Sie auf jeder Turnus- oder Schlussrechnung.

 

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne unter der Ihnen bekannten Rufnummer 04463-989 123 an uns wenden.

Ihr friesenenergie Team

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